Unsere Migrationsprozesse werden kontinuierlich an die im Bundes Datenschutzgesetzt §5 gestellten Anforderungen angepasst und durch unseren unabhängigen Datenschutzbeauftragten überprüft.
Ein wirksames Datenschutz- und Datensicherheitssystem lässt sich am effektivsten durch die konsequente Umsetzung und Überwachung aller Prozesse nach dem internationalen Standard ISO/IEC 27001.
Für jedes Migrationsprojekt wird eine Sensibilitätsstufe definiert und vom unabhängigen Datenschutzbeauftragten unterzeichnet. Die Einstufung der Sensibilitätsstufe kann durch kundenspezifische Anforderungen erhöht, aber nicht verringert werden.
Einrichtung der Projektumgebung:
Zu Beginn eines Migrationsprojektes wird die Migrationsumgebung entsprechend der definierten Sensibilitätsstufe eingerichtet.
Inventarisierung von Datenträgern:
Bei der Übernahme von Datenträger für die Archivmigration, werden alle Datenträger standardisiert inventarisiert und alle Datenträgerbewegungen entsprechend der Sensibilitätseinstufung in der Medienhistorie erfasst.
Projektabschluss:
Zum Abschluss des Projektes wird die Migrationsumgebung entsprechend der definierten Sensibilitätsstufe gelöscht.